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Schutzraumkontrollen im Kanton Schwyz

Alle 10 Jahre muss gem. Art. 81 der Zivilschutzverordnung (ZSV) die Betriebsbereitschaft der Schutzräume periodisch kontrolliert werden. Dazu hat das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz (AMFZ) die Aufgabe der flächendeckenden periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) gefasst.

Die Kontrolle erfolgt in mehreren Etappen:

  1. Kontrolle der Schutzräume mit mehr als 50 Schutzplätzen der Baujahre 1984-2014
  2. Kontrolle der Schutzräume mit mehr als 50 Schutzplätzen mit Baujahr vor 1984
  3. Kontrolle der Schutzräume mit weniger als 51 Schutzplätzen der Baujahre 1984-2014
  4. Kontrolle der Schutzräume mit weniger als 51 Schutzplätzen mit Baujahr vor 1984

Die Gemeinde Tuggen wird vom Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz frühzeitig informiert, zu welchem Zeitpunkt die Durchführung der PSK in Tuggen startet. Danach wird sich das AMFZ mit den Anlagenverantwortlichen in Verbindung setzen, um gemeinsame Kontrolltermine zu vereinbaren.