Schutzraumkontrollen im Kanton Schwyz
Alle 10 Jahre muss gem. Art. 81 der Zivilschutzverordnung (ZSV) die Betriebsbereitschaft der Schutzräume periodisch kontrolliert werden. Dazu hat das Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz (AMFZ) die Aufgabe der flächendeckenden periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) gefasst.
Die Kontrolle erfolgt in mehreren Etappen:
- Kontrolle der Schutzräume mit mehr als 50 Schutzplätzen der Baujahre 1984-2014
- Kontrolle der Schutzräume mit mehr als 50 Schutzplätzen mit Baujahr vor 1984
- Kontrolle der Schutzräume mit weniger als 51 Schutzplätzen der Baujahre 1984-2014
- Kontrolle der Schutzräume mit weniger als 51 Schutzplätzen mit Baujahr vor 1984
Die Gemeinde Tuggen wird vom Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz frühzeitig informiert, zu welchem Zeitpunkt die Durchführung der PSK in Tuggen startet. Danach wird sich das AMFZ mit den Anlagenverantwortlichen in Verbindung setzen, um gemeinsame Kontrolltermine zu vereinbaren.