Hunderegistrierung
Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mittels diesem Online-Dienst können sie Ihren Hund an- oder abmelden.
Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mittels diesem Online-Dienst können sie Ihren Hund an- oder abmelden.