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Solaranlagen

Das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG), sowie die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV) traten am 1. Mai 2014 in Kraft. Mit der Revision des RPG wurden die Bedingungen zur Errichtung von Solaranlagen erleichtert.

Solaranlagen leisten einen grossen Beitrag an eine nachhaltige Energieversorgung von Bauten. Damit diese auch in nützlicher Frist gebaut werden können, ist ein rasches und unkompliziertes Baubewilligungsverfahren notwendig. Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind Anlagen und unterliegen der Meldepflicht, sofern sie sorgfältig integriert sind und keine Natur- und Kulturdenkmäler von kantonaler Bedeutung beeinträchtigen.

Zusätzlich ist für eine Photovoltaikanlage eine Brandschutzbewilligung notwendig. Folgende Unterlagen sind über das elektronische Baueingabeportal eBau einzureichen:

  • Situationsplan mit Einzeichnung und Vermassung der Solaranlage
  • Querschnitt inkl. Aufbauhöhe
  • Produktebeschrieb und technische Datenblatt der Solaranlage/Solarmodule

Eine Planungshilfe für Solaranlagen finden Sie unter www.sz.ch