Verlängerung Ausländerbewilligung
Das Gesuch um Verlängerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C-Ausweis) kann frühestens drei Monate und sollte spätestens zwei Wochen vor Ablauf beim Einwohneramt eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen
- Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- gültiger Pass oder Personalausweis (Ausländerausweis)
- Verfallsanzeige
Personen, welche eine Kurzaufenthaltsbewilligung L (EU/EFTA) besitzen, erhalten keine Verfallsanzeige. Lassen Sie uns für die Verlängerung folgende Unterlagen zukommen:
- ausgefülltes E1-Formular
- Kurzaufenthaltsbewilligung L
- gültiger Pass oder Personalausweis
- aktueller Arbeitsvertrag
Die Bearbeitungszeit für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Migration Schwyz ist unterschiedlich und kann von 4 Wochen bis 3 Monate dauern.
Die Kosten sind bei der Abholung des Ausweises zu begleichen (Bar- und Kartenzahlung möglich).