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Kehrichtgrundgebühren

Die Grundgebühr dient zur Deckung der fixen Kosten, die weitgehend unabhängig von der Abfallmenge anfallen (Bereitstellung Infrastruktur) sowie Sammlungen ohne Gebühren wie Papier, Karton, Glas etc. Die Grundgebühren werden pro Haushaltung einmal jährlich in Rechnung gestellt.

Eine Gewichtsgebühr wird bei Industrie und Gewerbe sowie Wohnüberbauungen mit speziell ausgerüsteten Kehrichtcontainern erhoben. Die Gewichtsgebühr besteht aus einer Mengengebühr (pro Kilogramm) und einer Wägegebühr (pro Wägung). Industrie und Gewerbe sowie grössere Wohnüberbauungen mit zentraler Verrechnungsstelle können auf Antrag bei der ZAM-Geschäftsstelle ihre Kehrichtentsorgung über die Gewichtsgebühr verrechnen lassen.

Die jährliche Grundgebühr (Stand 1. Januar 2015) beträgt exkl. MwSt.:

  • private Haushaltungen (inkl. Ferienwohnungen) CHF 48.00
  • Gewerbe- Industrie und Dienstleistungsbetriebe CHF 48.00