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Hinterlegung Testamente, Erbverträge, Eheverträge

Adresse

Einwohneramt
Gemeinde Tuggen
Zürcherstrasse 12
8856 Tuggen
Google Maps

Tel. 055 465 65 15

Letztwillige Verfügungen, wie das Testament, Erb- und/oder Eheverträge können beim Einwohneramt am Wohnsitz der verfügenden Person hinterlegt werden (§40 EGzZGB). Im Todesfall wird die letztwillige Verfügung dem Bezirksgericht March zur amtlichen Eröffnung weitergeleitet. Bei einem Wegzug werden die Verfügungen von Todes wegen und Eheverträge der wegziehenden Person ausgehändigt oder nachgesendet.

Kosten

CHF 40.00