Beglaubigung
Die amtliche Beglaubigung besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson über die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens, die Übereinstimmung einer Abschrift, eines Auszuges oder einer anderen Wiedergabe mit dem vorgelegten Schriftstück.
Unterschriftsbeglaubigung
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, ob beispielswese der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Bitte beachten Sie, dass die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, zwingend persönlich anwesend sein muss. Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument darf erst vor der Amtsperson geleistet werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Gültiger Ausweis zur Identifizierung (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, Führerausweis).
Kosten
Erste Unterschrift | CHF 25.00 |
jede weitere Unterschrift für selbes Schriftstück | CHF 10.00 |
Beglaubigung von Kopien
Die Gemeindekanzlei beglaubigt die Echtheit von Kopien. Bitte bringen Sie das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original mit. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Originaldokument
Kosten
Pro beglaubigte Kopie | CHF 10.00 |