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Freiwillige Trennung

Eine freiwillige Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche dem Einwohneramt zu melden ist. Bitte füllen Sie dazu das Formular freiwillige Trennung aus und lassen Sie uns dieses auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen. Das Trennungsformular muss von beiden Ehegatten / Partnern unterschrieben und dem Einwohneramt eingereicht werden. Die freiwillige Trennung wird anschliessend im Einwohnerregister eingetragen und den zuständigen Amtsstellen weitergeleitet. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Trennung jederzeit durch ein schriftliches Einverständnis beider Ehegatten / Partner wieder aufgehoben werden kann, sofern die Trennung nicht mehr besteht.

Formular freiwillige Trennung [pdf, 74 KB]