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Eintragung Partnerschaft

Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft seit dem 1. Januar 2017 in der Schweiz registrieren lassen. Für das Vorverfahren ist wahlweise das Zivilstandsamt der Wohngemeinde eines Partners oder einer Partnerin zuständig.

Das Gesuch für die Eintragung der Partnerschaft ist durch die Partner oder Partnerinnen auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Unterlagen dem Zivilstandsamt einzureichen. Nach Einreichung des Gesuches nimmt das Zivilstandsamt innerhalb von drei Arbeitstagen mit den Betroffenen Kontakt auf. Für das anschliessend notwendige Vorbereitungsgespräch ist die persönliche Anwesenheit beider Partner oder Partnerinnen auf dem Zivilstandsamt erforderlich.

Notwendige Unterlagen

  • Gesuch für die Eintragung der Partnerschaft (Formular kann telefonisch bestellt werden)
  • Wohnsitzbestätigung, wenn nicht im Kanton Schwyz wohnhaft (nicht älter als sechs Monate)
  • Gültiger Pass oder Identitätskarte

Ausländerinnen und Ausländer

Damit wir Sie über allfällig notwendige Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis usw.) sowie die Besonderheiten des betroffenen Landes (Beglaubigungen, Überbeglaubigungen, usw.) informieren und beraten können, ersuchen wir Sie, mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen.
Personen, welche keinen Wohnsitz in der Schweiz und keine schweizerische Staatsangehörigkeit haben, können in der Schweiz keine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft

Die Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft kann unmittelbar nach Abschluss des Vorverfahrens durchgeführt werden. Wird eine Zeremonie (analog Ziviltrauung) gewünscht, wird diese zu einem vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt. Die Gültigkeit des Vorverfahrens beträgt drei Monate.

Zuständige Abteilung